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RTVG-Entwurf: Quotenregelung für CH-Musik möglich!
Brisante «Botschaft für ein neues Radio- und Fernsehgesetz»
des Bundesrates
(Quelle: Swiss
Music News) Der Schweizer Bundesrat berät am 23. und 30. Oktober
2002 das neue Radio- und Fernsehgesetz, damit der Gesetzesentwurf zuhanden
des Parlaments verabschiedet werden kann. Das neue Gesetz soll 2005
in Kraft treten. Für die Schweizer Musikszene und die Initianten
des Vorstosses «idée suisse wir wollen Taten hören»
besonders erfreulich ist eine (via NZZ am Sonntag vorab bekannt gewordene)
Passage: Dem Bundesrat soll die Möglichkeit eingeräumt werden,
den nationalen Sendern Mindestanteile für die Berücksichtigung
des schweizerischen Musik- und Filmschaffens vorzuschreiben. Dies geschieht
gegen den Willen der SRG-Verantwortlichen liegt aber ganz auf
der Linie der vereinigten Betroffenen aus der Schweizer Musik-Szene
und Branche.
Ferner vorgesehen im bundesrätlichen Entwurf sind Einschränkungen
des regionalen Angebots, Gebührensplitting, neue Werberegeln (die
SRG darf z.B. keine Radiowerbung schalten) oder ein Kontrollgremium
für die SRG: Der neu zu schaffende Beirat soll gemäss Gesetzesentwurf
«das Programmschaffen der SRG beobachten und der Öffentlichkeit
berichten, wie die SRG ihren Programmauftrag erfüllt». In
Art. 43 wird festgehalten: «Der Beirat unterliegt keinen Weisungen.
Er ist unabhängig von der SRG.»
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