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RTVG-Entwurf: Quotenregelung für CH-Musik möglich!

Brisante «Botschaft für ein neues Radio- und Fernsehgesetz» des Bundesrates

(Quelle: Swiss Music News) Der Schweizer Bundesrat berät am 23. und 30. Oktober 2002 das neue Radio- und Fernsehgesetz, damit der Gesetzesentwurf zuhanden des Parlaments verabschiedet werden kann. Das neue Gesetz soll 2005 in Kraft treten. Für die Schweizer Musikszene und die Initianten des Vorstosses «idée suisse – wir wollen Taten hören» besonders erfreulich ist eine (via NZZ am Sonntag vorab bekannt gewordene) Passage: Dem Bundesrat soll die Möglichkeit eingeräumt werden, den nationalen Sendern Mindestanteile für die Berücksichtigung des schweizerischen Musik- und Filmschaffens vorzuschreiben. Dies geschieht gegen den Willen der SRG-Verantwortlichen – liegt aber ganz auf der Linie der vereinigten Betroffenen aus der Schweizer Musik-Szene und –Branche.

Ferner vorgesehen im bundesrätlichen Entwurf sind Einschränkungen des regionalen Angebots, Gebührensplitting, neue Werberegeln (die SRG darf z.B. keine Radiowerbung schalten) oder ein Kontrollgremium für die SRG: Der neu zu schaffende Beirat soll gemäss Gesetzesentwurf «das Programmschaffen der SRG beobachten und der Öffentlichkeit berichten, wie die SRG ihren Programmauftrag erfüllt». In Art. 43 wird festgehalten: «Der Beirat unterliegt keinen Weisungen. Er ist unabhängig von der SRG.»

 

 
   
   
   
   
 
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