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Jahresmedienkonferenz der SRG SSR idée suisse
vom 2. Juli 2002 in Bern

Referat Walter Rüegg, Direktor Schweizer Radio DRS

Die Leistungen der SRG SSR idée suisse für das schweizerische Musikschaffen

Seit einiger Zeit stehen die Radioprogramme der SRG SSR idée suisse, allen voran Schweizer Radio DRS, in der Kritik schweizerischer Musikschaffender, zuwenig für sie zu tun. Aus diesem Grunde verlangen sie eine gesetzlich festgelegte Quote für den Anteil an Schweizer Musik in unseren Programmen.
Diese Forderung erstaunt uns, weil wir denselben Anspruch und dieselben Interessen haben wie diese Kreise: Swissness. Diese ist ein wichtiger Bestandteil unserer Strategie, und nota bene ist sie auch in den Namen unserer Radio-Unternehmenseinheiten explizit festgeschrieben; unser Name ist Programm, und wir pflegen ihn nach bestem Wissen und Gewissen. Diese Kritik war für uns jedoch Anlass, eine Bestandesaufnahme unserer Leistungen für das schweizerische Musikschaffen zu machen.
Dies geschah auf zwei Wegen: Einerseits erfassten wir die Quoten der in unseren Programmen gespielten Schweizer Musik, anderseits trugen wir zusammen, was wir an Qualitativem im Interesse des schweizerischen Musikschaffens leisten.

Zu den Quotenanteilen der Schweizer Musik in den Radioprogrammen der SRG SSR (vgl. Presserohstoff):

  • Etwa 70% des schweizerischen Radiomarktes entfallen auf die deutsche Schweiz. Dies ist der Markt, in welchem Schweizer Radio DRS tätig ist. Hinsichtlich der Dauer der gespielten Musik haben die Titel von Schweizer InterpretInnen und/oder AutorInnen einen Anteil von 19%; derselbe Prozentsatz ergibt sich, wenn wir von der Zahl der gespielten Titel ausgehen. Noch etwas höher sind die Quoten von Radio Rumantsch, welches allerdings nur ein Programm ausstrahlt.
     
  • In der Suisse romande beläuft sich die Quote der Schweizer Musik auf 8% (Anzahl Titel) bzw. 9% (Sendezeit) in der Svizzera italiana auf 5% (Anzahl Titel) bzw. 6% (Sendezeit). In ihrer Ausrichtung auf Swissness unterscheiden sich SR DRS, RSR und RSI in keiner Weise; wenn die Quoten im italienisch- und französischsprachigen Landesteil das Niveau von SR DRS dennoch nicht erreichen, ist dies ein untrüglicher Indikator für den begrenzten Fundus, der mit der Grösse dieser Sprachregionen zu erklären ist. (Dieser Disparität und den damit verbundenen Problemen begegnen wir wiederum auf der Ebene Ausland - Schweiz).
     
  • Die 3. Programme kommen hinsichtlich der "Schweizer Quote" nicht an die 1. Programme heran -dies, obschon sich alle Musikredaktionen von Schweizer Radio DRS mit den Schweizer Titeln intensiver beschäftigen und diese gegenüber allen andern Titeln einen Bonus geniessen, weil es weniger davon gibt und weil sie zu unserer Swissness beitragen. Seit einer ersten Erhebung im April 2001 hat DRS 3 den Anteil der Schweizer Musik an der Sendezeit von 5.5% auf 6.5% erhöht, und die Anzahl der gespielten Titel ist von 5.6% auf 9.5% gestiegen. Dies ist Ausdruck unseres unternehmerischen Willens, das schweizerische Element in unseren Programmen noch weiter zu stärken.

Zwar liegt das Rendement von Schweizer Radio DRS bei fast 20% Schweizer Musik. Quoten widerspiegeln die Leistungen der SRG SSR für das schweizerische Musikschaffen jedoch nur unzu-reichend und sind deswegen als Massstab bzw. als Leitgrösse völlig ungeeignet: Jenseits aller Quoten, d.h. im qualitativen Bereich, erbringt die SRG SSR zugunsten des schweizerischen Musikschaffens ausserordentlich viele und vielfältige Leistungen (vgl. Presserohstoff):

  1. spezielle Musiksendungen (regelmässige Sendungen und ausserordentliche Events)
  2. Informationssendungen über das schweizerische Musik- und Kulturschaffen
  3. Thematisierung des schweizerischen Musikschaffens in vielen Sendegefässen
  4. Übertragungen von Konzerten und Festivals in der Schweiz
  5. Durchführung eigener Musik-Anlässe
  6. Unterstützung der Organisatoren von Events im Bereich der Musik und der Kultur
  7. Produktionen und Koproduktionen vieler schweizerischer Werke
  8. Aktive Beiträge zur Förderung der schweizerischen Musikproduktion
  9. Erhebliche finanzielle Aufwendungen für das schweizerische Musikschaffen (z.B. AutorInnen-rechte)
  10. Weiterverbreitung schweizerischer Werke im Ausland via die UER
  11. Mitgliedschaft in zahlreichen Institutionen zur Förderung des schweizerischen Musikschaffens
  12. Schweizer KünstlerInnen erhalten in vielen Sendungen eine Plattform, um sich und ihr Schaffen darzustellen.

Dies zeigt deutlich:

  1. Die Leistungen für das schweizerische Musikschaffen entsprechen bei der SRG SSR der gelebte Praxis und ihrer Strategie der Swissness.
  2. Diese Leistungen gehen weit über das in Quoten Fassbare hinaus. D.h. Quotenvorgaben als Steuerungs- und Kontrollgrössen erfassen die Leistungen der SRG SSR zugunsten des schweizerischen Musikschaffens nicht adäquat.
  3. In der französischen und italienischen Schweiz würde der Musik-Fundus für eine Quote von beispielsweise 20% bei weitem nicht ausreichen.
  4. Die Radios in Frankreich kennen eine Quoten-Regelung. Allerdings bezieht sich diese nicht auf das Kriterium "Made in France" - solcher Protektionismus wäre wohl undenkbar, sondern auf den Anteil Musik in französischer Sprache, dies kann auch Musik aus der Schweiz, aus Kanada, aus afrikanischen Ländern etc. sein! Was aber wäre in diesem Sinne schweizerische Musik? Wäre es französische, rätoromanische, italienische und schweizerdeutsche - und was würde dies z.B. für die zahlreichen englischen Titel bedeuten? Wie viel schweizerdeutsche und rätoromanische Musik müsste dann in der Suisse romande und der Svizzera italiana gespielt werden, wie viel französische, italienische und rätoromanische bei Schweizer Radio DRS?

Daraus schliessen wir:

  1. Eine Politik der Quoten ergäbe ein falsches Bild der Leistungen der SRG SSR für das einheimische Musikschaffen, und deren Handhabung würde sehr rasch auf glattes Eis führen. Quotenvorgaben sind ein ungeeignetes Steuerungsinstrument.
  2. Ein wichtiges Element der Strategie der SRG SSR ist die Swissness, d.h. unsere Intentionen zielen in dieselbe Richtung wie diejenigen des schweizerischen Musikschaffens, und dass wir auch danach handeln, hat die vorgelegte Bestandesaufnahme gezeigt. Quotenvorgaben sind deshalb unnötig.
  3. Hinzu kommt ein wichtiger staatspolitisch-rechtlicher Aspekt: Eine präzise Vorgabe des Gesetzgebers widerspräche der grundrechtlich geschützten Autonomie, über welche Radio- und Fernsehveranstalter verfügen und welche nicht durch übermässige staatliche Reglementierung beeinträchtigt werden darf. Quotenvorgaben sind staatspolitisch höchst problematisch.
  4. Einen permanenten Dialog mit den schweizerischen Musikschaffenden erachte ich jedoch als sinnvoll, und wir bieten den betreffenden Kreisen an, den bereits laufenden Dialog fortzusetzen, um gemeinsame Interessenfelder abzustecken und entsprechend zu handeln.
     
 
   
   
   
   
 
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