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Zehn Feststellungen zur Situation der Schweizer Musik

Eine Zusammenfassung von Roy Oppenheim, Leiter Kommunikation SUISA

Die Rolle der Radios bezüglich der Verbreitung von einheimischer Musik ist umstritten. Oft gehen in den Diskussionen Fakten in Emotionen über. Grund genug, das Dilemma mit zehn Facts und ein paar Fragen auf den Punkt zu bringen.

 Musik ist die erfolgreichste und verbreitetste Kommunikationsform des Menschen. Deshalb ist sie auch die populärste Kunstgattung. Über Musik kommunizieren wir mit anderen Menschen. Über Musik finden wir zu uns selber. Musik schafft Identität - gerade in einem multikulturellen Land.

 Musik hat in unserer Welt auch einen wichtigen ökonomischen Stellenwert. Musik generiert weltweit Arbeitsplätze und Milliardenumsätze.

 Eine lebendige, lebensfähige Musikszene braucht das Zusammenspiel von Produktion, Distribution, Promotion und Publikum. Dazu gehören begabte Komponisten, innovative Produzenten, gewiefte Interpreten, engagierte Medien und interessierte ZuhörerInnen.

 Die Schweiz verfügt über eine erstaunlich lebendige, erfolgreiche und international respektierte Musikszene. Dennoch spiegelt sich diese in den landeseigenen elektronischen Medien nur schlecht wider. Der Anteil Schweizer Musik in den Radioprogrammen der Schweiz - ob bei der "SRG SSR idée suisse" oder den kommerziellen Privaten - ist deutlich niedriger als der entsprechende Anteil in den Radioprogrammen anderer Länder.

 Der Anteil Schweizer Musik in den Radioprogrammen ist kleiner als der prozentuale Anteil verkaufter Schweizer Tonträger. Offensichtlich zeigen unsere Musikredaktionen wenig Interesse am helvetischen Musikmarkt.

 Die "SRG SSR idée suisse" ist in Sachen Schweizer Kultur besonders gefordert, denn sie erhält für die Erfüllung ihres Leistungs- und Kulturauftrages jährlich über eine Milliarde Schweizer Franken. In ihrem Selbstverständnis spiegelt sich die Vorstellung der "swissness": Programme von Schweizern für Schweizer. Kultur ist die "raison d'être" des Service public und wird auch so von der SRG kommuniziert.

 Der Anteil Schweizer Musik ist besonders niedrig in den Dritten Programmen, die doch eine hiesige, moderne, jugendliche Hörerschicht erreichen möchten. Die Gründe für diese Tatsache sind komplex. Sicherlich ist auch hier das sprichwörtliche Desinteresse am "Prophet im eigenen Land" anzuführen. Dennoch: Sind die Redaktoren zu wenig an helvetischer Musikkultur interessiert? Finden sie kaum mehr Zeit und Musse, sich mit der landeseigenen Produktion zu befassen? Fehlen ihnen vielleicht die erforderlichen Kenntnisse? Es ist viel einfacher, die Auswahl aufgrund der diversen Charts vorzunehmen als sich selber ein Urteil zu bilden. Die Rezeption von Musik braucht eine bestimmte Zeit, bis über Erfolg oder Misserfolg geurteilt werden kann. Mit der gehandhabten "Mainstream-Mentalität" macht man es sich nach unserer Auffassung zu einfach.

 Dabei wäre gerade Musik aus unserem Land - komponiert und interpretiert von Künstlern aus allen Landesgegenden - ein verbindendes Element, "idée suisse pur" so zusagen. Es würde einem Service-Public-Unternehmen gut anstehen, das Thema "Schweizer Musik" auf seine Fahne zu schreiben und damit zu seiner Sache machen.

 Wie ist diese Haltung zu ändern? Freiwillig wohl nicht - sonst hätten die vielen Gespräche und Appelle der letzten Jahre etwas Grundsätzliches bewirkt. Haltungsänderungen sind offensichtlich nur mittels gesetzlicher Vorgaben zu erzielen, die einen überprüfbaren Erfolg bringen. Eine dieser Vorgaben ist die Quotenregelung, so ungewohnt und fremd diese auf den ersten Blick auch sein mag. Diesbezügliche Erfahrungen in Kanada, Frankreich und Spanien sind durchaus positiv. Nach anfänglicher Skepsis hat sich in diesen Ländern im Laufe der Zeit eine Haltungsänderung ergeben; und man ist heute stolz darauf, dem einheimischen Musikschaffen Auftrieb und einen neuen Stellenwert verliehen zu haben. Die Quote ist zu einer Selbstverständlichkeit geworden.

 Denkbar sind auch andere gesetzliche Regelungen wie die direkte Verknüpfung der Gebührenzahlung mit der Erfüllung des Kulturauftrages. Dies könnte heissen: Gebührengelder werden nur dann bewilligt, wenn der (noch genauer zu definierende) Kulturauftrag erfüllt wird. Sicher ist: Eine brauchbare und flexible Lösung im Rahmen der Gesetzgebung ist notwendig - dies durchaus im Sinne der viel zitierten "idée suisse".

Roy Oppenheim, Leiter Kommunikation SUISA

 

 
   
   
   
   
 
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