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Musik, Radio, Konzession und Mindestanteile
Communiqué zum Entwurf RTVG
Im Entwurf zum Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) legt
der Bundesrat die Bedingungen zur SRG-Konzession fest. Massgeblich ist
u.a. die «besondere Berücksichtigung des schweizerischen
Musikschaffens» gemäss Programmauftrag in Artikel 26. Im
Weiteren kann in Artikel 27 die Konzession entsprechende «Mindestanteile»
vorschreiben. Das ist zunächst erfreulich.
Unerfreulich bleibt das Fehlen einer messbaren Lösung. Seit Jahren
bemühen sich Interessenvertreter verschiedener Musiksparten um
mehr einheimische Musik an den Radios. Eine messbare Grösse steht
zur Verfügung: die UrheberInnen. Jahr für Jahr zeigen die
SUISA-Zahlen, dass der Anteil Schweizer Musik in den SRG-Radioprogrammen
im Schnitt unter zehn Prozent stagniert. Somit steht die Schweiz im
europäischen Vergleich am Schluss.
Schweizer Musik am Radio sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit
sein. Und mehr CH-Musik am Radio kostet keinen Rappen. Im Gegenteil:
Einheimische Musik am Radio belebt den eigenen Musikmarkt nachhaltig,
wie in anderen Ländern längst erwiesen. Und nicht zuletzt:
Musik wirkt identitätsstiftend.
Dem vorgeschlagenen Beirat stehen wir skeptisch gegenüber, umso
mehr, als er keine Weisungen erteilen kann. Bedenken, dass er sich zu
einem «zahnlosen Papiertiger» entwickelt, müssten ausgeräumt
werden.
Service public bedeutet mehr als mediale Grundversorgung. Spielen von
Schweizer Musik und Neuheiten am Radio muss ein gleichberechtigter Bestandteil
des Auftrags werden! Daher fordern wir, dass in der Konzession
für die SRG-Radios ein Mindestanteil von durchschnittlich 20 Prozent
einheimischer Musik festgelegt wird.
Bruno Marty
Präsident «idée suisse – wir wollen taten hören»
Februar 2003
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