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Ein Radio zum Glück

Ein Statement von Marc Furrer, BAKOM-Direktor

Auch beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) macht man sich Gedanken zur Schweizer Musik in den elektronischen Medien. Gerade jetzt, wo die Revision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG) vor der Tür steht.

Die Liebe - darüber sind sich die Gourmets einig - geht durch den Magen. Musik dagegen ist auf offene Ohren angewiesen. Das ideale Medium, um die Ohren eines breiten Publikums für die Musik zu öffnen, ist das Radio. Musik, die am Radio gespielt wird, hat bessere Chancen, sich in den Gehörgängen festzusetzen. Nicht selten war es das Radio, das ein Stück Musik zum Publikums-Hit und damit vielleicht später sogar zu einem Stück individueller oder gar kollektiver Erinnerung, zu einem Volksgut gemacht hat. Das wird hoffentlich auch in Zukunft so bleiben.

Das BAKOM ist die Regulationsbehörde im Bereich von Radio und Fernsehen. Die Mitarbeiter des BAKOM hören viel Musik, nicht nur in der Freizeit, sondern auch von Berufs wegen. Denn die Schweizer Kultur geniesst eine Sonderstellung in den elektronischen Medien. So wollen es die Bundesverfassung und das Gesetz über Radio und Fernsehen. Das RTVG spricht davon, dass Radio und Fernsehen das schweizerische Kulturschaffen fördern und die Zuhörer und Zuschauer zur Teilnahme am kulturellen Leben anregen sollen.

Schweizer Musik ist Schweizer Kultur. Sie dient der Entfaltung der Musikschaffenden und des Publikums, sie liefert den "Soundtrack" zum Alltag von sieben Millionen Menschen, sie belebt und besänftigt und bringt uns manchmal sogar zum Tanzen. Um bei den Menschen anzukommen, ist die Schweizer Musik auf das Radio als Transportmittel angewiesen. Sonst bleibt sie reiner Selbstzweck. Nur was gespielt wird, wird als Musik wahrgenommen. Die Akzeptanz des schweizerischen Musikschaffens beim Publikum können weder die Verfassung, noch das Gesetz und schon gar nicht das BAKOM erzwingen. Was gefällt und was nicht, das entscheidet allein das Publikum. Aber das Radio hat die Aufgabe, sich als Transportmittel für die Schweizer Musik anzubieten.

Es ist nicht Sache des BAKOM, selber Radio zu machen und den Medienprofis zu sagen, wie sie die Schweizer Musik fördern sollen. Wir gehen davon aus, dass die Musikverantwortlichen der vielen privaten Sender und insbesondere der SRG sich ihrer Aufgabe im Rahmen des "Service Public" bewusst sind, und sie mit ebenso viel Lust anpacken wie wir beim Anhören von Schweizer Musik empfinden. Die Radios sollen also in erster Linie selber entscheiden, was sie spielen. Nicht kultureller Artenschutz sondern sinnvolle Förderung im Sinne der Selbstregulierung ist die Basis des geltenden RTVG - und das soll auch im revidierten Gesetz, für das in diesen Wochen die Botschaft ans Parlament ausgearbeitet wird, so bleiben.

Doch auch das BAKOM will Taten hören. Wenn die Mechanismen der Selbstregulierung nicht mehr funktionieren, ist es Aufgabe der Regulierungsbehörde, sie wieder zum Spielen zu bringen. Im geltenden Gesetz ist der rechtliche Spielraum für eine Intervention nicht allzu gross. Das BAKOM sieht sich darum eher als Vermittlerin zwischen der Musikbranche und den Radios und ist auch bereit, denjenigen Radioveranstaltern auf die Finger zu klopfen, die taube Ohren für die Schweizer Musik haben.

Für das neue RTVG erscheint eine Lösung denkbar, die etwas mehr "Haare auf den Zähnen" hat. Zwar scheint eine fixe Musikquote, wie sie zum Beispiel Frankreich kennt, für die kleine Schweiz aus verschiedenen Gründen als wenig sinnvoll. Doch dem Bundesrat könnte ein griffigeres Instrumentarium zur Durchsetzung der Musikförderung in die Hand gegeben werden. Möglich wäre zum Beispiel eine Vereinbarung zwischen der SRG und der Musikbranche bezüglich der Vertretung von Schweizer Musik in den Programmen der SRG. Wenn eine solche zu keinen Ergebnissen führt, müsste dem Bundesrat die Kompetenz gegeben werden, im Notfall fixe Quoten mit Schweizer Musik festzulegen - im Sinne einer ultima ratio. Auch für den im Gesetzesentwurf vorgesehenen SRG-Beirat, ein unabhängiges Diskussionsgremium, das die Erfüllung des Service-public-Auftrags überprüfen soll, dürfte die Schweizer Musik ein Thema sein. Schliesslich soll die Förderung des schweizerischen Musikschaffens auch ein Bewertungskriterium für jene lokalen und regionalen Radioveranstalter sein, die sich in Zukunft für ein Gebührensplitting oder technische Privilegien bei der Verbreitung ihrer Programme bewerben.

Trotz den Misstönen der letzten Monate wird das Radio - wenn es nach dem BAKOM geht - für die Schweizer Musik also das bleiben (oder wieder werden), was es sein soll: Ein Radio zum Glück.

Marc Furrer, BAKOM-Direktor

 
   
   
   
   
 
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